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Abschaffung des Eigenmietwerts: was Eigentümerinnen und Eigentümer jetzt wissen sollten

Die Stimmbevölkerung hat dem Systemwechsel zugestimmt. Was sich ändert, was noch offen ist und warum es sich lohnt, Unterhalt und Amortisation jetzt zu planen.

Im September 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung dem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zugestimmt. Damit soll der Eigenmietwert auf selbstgenutztem Wohneigentum künftig entfallen. Gleichzeitig fallen verschiedene Abzüge weg.

Was sich grundsätzlich ändert

  • Der Eigenmietwert für selbstbewohnte Hauptwohnsitze wird nicht mehr als Einkommen besteuert.
  • Im Gegenzug entfallen die Abzüge für Unterhaltskosten dieser Liegenschaften.
  • Auch die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen wird stark eingeschränkt.

Was noch offen ist

Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens sowie Details der kantonalen Umsetzung – etwa bei Zweitliegenschaften – werden von Bund und Kantonen festgelegt. Verlässliche Angaben finden Sie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung und der Steuerverwaltung Ihres Kantons.

Was das praktisch bedeutet

Solange das bisherige System gilt, bleiben Unterhaltskosten abzugsfähig. Wer grössere Renovationen ohnehin plant, sollte den Zeitpunkt mit einer Steuerfachperson besprechen. Ebenso lohnt es sich, die Amortisationsstrategie zu überprüfen: Wenn Schuldzinsen nicht mehr abgezogen werden können, wird eine tiefere Hypothek tendenziell attraktiver.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Stand der Informationen: Veröffentlichungsdatum.

Porträt Ambroz Gjokaj
Ambroz Gjokaj
CEO · Geschäftsführung, Verkauf und Projektentwicklung
ag@astoriahome.ch

Unsere Ratgeber-Beiträge dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

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